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Visum
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige Neuseelands, die bei ihrer Ankunft ein Special Category Visa (SCV) beantragen müssen, indem sie eine Passenger Card ausfüllen.
I.) Electronic Travel Authority (ETA) Das Australian Immigration Department erstellt so genannte Elektronische Touristen-Visa (ETA) für Kurzurlaub und Geschäftsreisen. Weitere Informationen hierzu auf der Internetseite der australischen Botschaft in Berlin, Internet: http://www.germany.embassy.gov.au/ ). Beantragung u.a. auf der Internetseite des Australian Immigration Departments http://www.eta.immi.gov.au/ .
Die Staatsbürger folgender Länder können ein ETA beantragen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz, ( Ausnahmen: Kein ETA beantragen können Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (Siehe auch II.) ); (b) Übrige Länder: Andorra, Brunei, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt.
Es gibt drei verschiedene Arten:
Visitor/Tourist ETA: für mehrfache Einreise und einen maximalen Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum gültig.
Short Validity Business ETA: berechtigt zu mehrmaligen Einreisen und zu einem maximalen Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb von 1 Jahr.
Long Validity Business ETA: berechtigt zur mehrfachen Einreise zu geschäftlichen Zwecken für jeweils maximal 3 Monate und ist bis zum Ablauf des Reisepasses gültig.
II.) Ein elektronisches Touristenvisum e676 können Staatsbürger der folgenden Länder online für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten beantragen: (a) EU-Länder und die Schweiz : Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Honkong (China VR), Irland (Rep.), Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tscheschische Republik, Ungarn und Zypern. (b) übrige Länder : Andorra, Bahrain, Brunei, Island, Japan, Kanada, Katar, Korea (Rep.), Kuwait, Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Norwegen, Oman, San Marino, Singapur, USA, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate. |
Visumarten
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lang- und kurzfristige Besucher- und Geschäftsvisa, Besucher-ETA, Short Validity Business ETA und Temporary Business Long-stay Visa, Working Holiday Maker Visum (WHMV). (Mit einem Working Holiday Visum könen Personen zwischen 18 und 30 Jahren bei einem Arbeitgeber bis zu sechs Monate arbeiten. Das Working Holiday Visum kann in Australien verlängert werden. Weitere Informationen zum Working Holiday Visum unter http://www..australia.com/whv/de/index.html ). |
Gültigkeitsdauer
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Abhängig von der Art des Visums, dem Reisezweck und der Gültigkeitsdauer des Passes. Die ETA-Visa für Aufenthalte von maximal 3 Monaten (bzw. 6 Monaten) sind 1 Jahr ab Ausstellungstag gültig. Verlängerung ist gegen Gebühr beim Department of Immigration and Multicultural Affairs in Australien möglich. |
Antragstellung
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Online unter http://www.immi.gov.au , persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen ). ETA: Das ETA ist auch bei Reisebüros, Fluggesellschaften oder online beim Department of Immigration and Multicultural Affairs (DIMA) (Internet: http://www.eta.immi.gov.au ) erhältlich.
Temporary Business Long-stay Visas können nur online beantragt werden. Einzige Ausnahme sind Visaanträger der Temporary Business Long-stay Visas, die von einer nichtaustralischen Firma gesponsert werden. Diese Anträge können weiterhin bei der australischen Botschaft in Berlin gestellt werden. |
Bearbeitungszeit
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ETA: 24 Std. - 3 Arbeitstage. Maximal 2 Wochen online. Non-ETA Visas: 24 Std. - 4 Wochen, länger während der Hauptreisezeit. |
Unterlagen
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Unterlagen für ein ETA-Visum (a) Reisepass, mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. (b) Kreditkarte (American Express, Diners Club, JCB, Mastercard oder Visa). (c) Geschäftsvisa (Subclass 457) : Englischkenntnisse von einer Mindestpunktezahl von 4,5 Punkten in einem International English Language Testing System (IELTS) Test. In einigen Fällen müssen die Englischkenntnisse nachweislich noch besser sein, z.B. wenn eine Mitgliedschaft in einer beruflichen Vereinigung angestrebt wird.
Unterlagen für elektronisches Touristenvisum e676 (a) Reisepass, mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. (b) Kreditkarte (American Express, Diners Club, JCB, Mastercard oder Visa) für die Bezahlung der Visagebühr. (c) Ausgefülltes Antragsformular. (d) Aktuelles Passfoto. (e) Ggf. Beglaubigte Geburtsurkunde für Kinder. (f) Reisekrankenversicherung. (g) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (h) Studien- oder Arbeitsnachweis. (i) Ggf. Einladung von Verwandten oder Bekannten.
Unterlagen für Non-ETA-Visa (a) Formular 48R (Datum und Unterschrift nicht vergessen), (Info: Form 48R herunterladen auf der DIMIA-Internetseite). (b) Original-Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein sollte (Kinderausweise werden akzeptiert, wenn das Kind nicht im Pass der Eltern eingetragen ist. (c) 1 aktuelles Foto sowie jeweils 1 Foto von allen im Pass eingetragenen Kindern (wer einen eigenen Pass besitzt, muss auch einen separaten Antrag stellen). (d) Kreditkarteneinzugsvollmacht (Info: Credit Card Authorisation Form herunterladen auf der Internetseite der Botschaft. (e) Nachweis über ausreichende Geldmittel zur Finanzierung des geplanten Australienbesuches (z.B. eine Kopie eines aktuellen Kontoauszugs, Sparbuchkopie usw.). (f) Ein Schreiben des Arbeitgebers, das den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses enthält und Urlaub für den Aufenthalt in Australien bewilligt. (g) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (h) Eine Liste mit den Namen und Adressen aller nächsten Verwandten: Eltern, (unabhängige) Kinder, Brüder und Schwestern. (i) Antragsteller ist 70 Jahre alt: Formular "Pro Forma for Applicants aged 70 years or over" von der Internetseite der Botschaft runterladen und es vom Hausarzt ausfüllen lassen. (j) Familienbesuch: Eine schriftliche Einladung für den Besuch. (k) adressierter Rückumschlag. |
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