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Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass, Kinderausweis oder Eintragung des Kindes in den elterlichen Reisepass. Der Reisepass muss mindestens für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und ist stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Der Reisepass muss mindestens für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.

Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Der Reisepass muss mindestens für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder im elterlichen Pass des Modells 85 bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.

Anmerkung: Kinder brauchen ein eigenes ETA (siehe unten), ausgenommen sind Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind.

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